Sollte Hitzeschutz ins Grundgesetz?
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| 30.08.2026 von Johannes Altmeyer |
| Liebe Leserinnen und Leser, die Folgen des Klimawandels werden spürbarer, besonders bei extremer Hitze. Um im Umgang mit den steigenden Temperaturen mehr Handlungsspielraum zu haben, will die SPD die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankern.
Eine Grundgesetzänderung könnte dem Bund ermöglichen, sich stärker zu beteiligen und dauerhaft mitzufinanzieren. Grüne und Linke zeigen sich offen dafür. Aus der Union und besonders aus der CSU kommt deutliche Kritik: Staatsminister Philipp Amthor (CDU) warnt vor einer neuen Mischfinanzierung und verweist darauf, dass es bereits verschiedene Förderprogramme des Bundes gebe. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) argumentiert, ohne Grundgesetzänderung könne der Bund viele Maßnahmen nur als begrenzte Modellprojekte fördern. Schneider warnt: Jeder Tag ohne wirksame Klimaanpassung koste die deutsche Wirtschaft rund 500 Millionen Euro. Uns interessiert Ihre Meinung: Sollte der Hitzeschutz im Grundgesetz verankert werden? Nehmen Sie jetzt an unserer Umfrage teil. Als Dankeschön für Ihre Teilnahme können Sie den Tagesspiegel 6 Wochen für 1 Euro lesen. Sie erhalten Zugriff auf über 1.000 neue, exklusive Inhalte pro Monat auf Tagesspiegel.de, alle Bezirksnewsletter in voller Länge sowie den „Checkpoint“ in der ungekürzten Version. |
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